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   OLG Jena, 03.05.2002 - 6 W 682/01   

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https://dejure.org/2002,7288
OLG Jena, 03.05.2002 - 6 W 682/01 (https://dejure.org/2002,7288)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.05.2002 - 6 W 682/01 (https://dejure.org/2002,7288)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Mai 2002 - 6 W 682/01 (https://dejure.org/2002,7288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GBO § 18, GBO § 20 BGB § 925; GBO § 78
    Prüfungspflicht bei Zwischenverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bei Zwischenverfügung; Umfassende Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen; Umfang der Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Auslegung der Abtretung der Ansprüche des Käufers aus einem Grundstückskaufvertrag an einen Dritten; ...

  • Judicialis

    GBO § 18; ; GBO § 20; ; GBO § 78; ; BGB § 925

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18 § 20 § 78; BGB § 925
    Prüfungspflicht bei Zwischenverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 547
  • Rpfleger 2002, 431
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06

    Technische Rückdatierung von Grundbucheintragungen

    Das Fehlen einer entsprechenden steuerlichen Bescheinigung kann mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung geheilt werden (OLG Jena, OLGR 2003, 79).
  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Anforderungen an den

    Die Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenverfügung sind aber in der Beschwerdeinstanz von Amts wegen nachzuprüfen; hätte der Antrag - auch aus anderen als den vom Grundbuchamt geltend gemachten Gründen - sofort zurückgewiesen werden müssen, ist die Zwischenverfügung daher aufzuheben (Demharter, a. a. O., § 77 Rn. 15; OLG Jena Rpfleger 2002, 431; OLG Schleswig NJW-RR 2010, 1316).
  • OLG Dresden, 26.05.2008 - 3 W 55/08

    Eintragungsfähigkeit einer durch Umwandlung aus einer LPG entstandenen

    aa) Der Erlass einer Zwischenverfügung setzt gemäß § 18 Abs. 1 GBO voraus, dass einer beantragten Eintragung ein mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung heilbares Hindernis entgegensteht (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 03.05.2002, 6 W 682/01, zitiert nach juris; Demharter, aaO., § 18 Rn. 2 und 8).
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